Schweizerische Datenbank gefundener Tiere
Banque de données suisse des animaux trouvés
Banca dati svizzera degli animali trovati

Schweizerische Datenbank gefundener Tiere

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Informationen

Tierschutzverlag Zürich AG      Der Tierschutzverlag Zürich AG ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des gemeinnützigen Vereins Zürcher Tierschutz. Die nichtkommerzielle Aufgabe des Verlages besteht darin, tierschützerisches Gedankengut in vielfältiger Form unter die Leute zu bringen und diese Aktivität professionell anzupacken. Zum Start seiner Tätigkeit hat der Tierschutzverlag Zürich ein Sortiment von gegen 600 Produkten zusammengetragen: Bücher mit tierschützerisch geprägtem Inhalt, insbesondere Literatur für Heimtierhalter, welche damit zur artgerechten Tierhaltung eingeladen werden. Interessante Broschüren und nützliche Merkblätter für Besitzer von Hunden, Katzen, Meerschweinchen, Ziervögeln, Goldhamstern und anderen Heimtieren. Lernspiele und Puzzles für Kinder, Jugendliche und junge Familien. Diese Produkte werden im Internet-Shop auf www.tierschutzverlag.ch zu günstigen Preisen angeboten.

tierdatenbank.ch      Das Internet-Portal www.tierdatenbank.ch ist ein Produkt des Tierschutzverlages Zürich. Damit soll allen im Tierschutz-Bereich interessierten Gruppen eine vielbesuchte, neutrale Plattform zur Publikation von tierschützerischen Inhalten angeboten werden. Dank einer grossen Donation konnte vor zwei Jahren mit dem Aufbau einer Datenbank heimatloser Tiere begonnen werden. Diese gesamtschweizerische Institution wurde zwischenzeitlich von über 300 Tierheimen, Tierschutzvereinen, Tierarztpraxen und Polizeistationen benutzt. Die kostenfreie Publikation von über 6'000 heimatlosen Tieren führte zur besseren und rascheren Platzierung von rund 5'100 Tieren bei liebevollen Tierfreunden, die sich zur Adoption entschliessen konnten (Stand Februar 2005).

Datenbank gefundener Tiere      Das neue Tierschutz-Gesetz hat die Kantone dazu verpflichtet, ab 1. April 2004 Meldestellen für gefundene Tiere einzurichten und zu betreiben. Damit sollen die Finderpersonen in die Lage versetzt werden, ihrer gesetzlichen Meldepflicht eines Tierfundes nachzukommen, um dadurch auch die Rückführrate an die suchenden Besitzer substanziell zu erhöhen. Da die meisten Findeltiere zur temporären Betreuung in Tierheimen landen, lag der Gedanke nahe, die Datenbank heimatloser Tiere durch eine neu zu schaffende Datenbank gefundener Tiere zu ergänzen. Nach neuem Gesetz liegen zwischen dem Status eines gefundenen Tieres und demjenigen eines heimatlosen, neu platzierbaren Tieres nur noch zwei Monate. Umso mehr kam einer effizienten nationalen Datenbank als Dienstleistung für die Kantone eine herausragende Bedeutung zu. Man denke nur an den grenzüberschreitenden Verkehr vermisster Tiere in der kleinräumigen Schweiz. Ein unkoordiniertes Vorgehen der Kantone wäre mit Sicherheit nicht zu verantworten.

Pilotprojekt Neuenburg      Der Kantonstierarzt von Neuenburg, Dr. Pierre-François Gobat, hat - auch in seiner Funktion als Präsident aller Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte der Schweiz - den Vorschlag von tierdatenbank.ch zur professionellen Entwicklung einer Datenbank gefundener Tiere unterstützt und bei deren Entwicklung tatkräftig mitgewirkt. Um eine landesweite, dreisprachige Lösung zu finden, haben sich auch die Kantonstierärztin von Zürich, Frau Dr. Regula Vogel, und der Kantonstierarzt des Kantons Tessin, Dr. Tullio Vanzetti, aktiv am Optimierungsprozess beteiligt. Damit kann nun eine auf die Praxis bestens abgestimmte Datenbanklösung im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt werden. Seit Mitte August 2004 hat der Kanton Neuenburg das öffentlich aufgeschaltete System getestet. Es wurde in der Folge optimiert und steht nun in einer praxiserprobten Form allen Kantonen zur Verfügung. Das elektronische Meldeverfahren im Internet wird durch Informationsmaterial und konventionelle Meldeformulare, welche in den Gemeinden für das Publikum aufliegen, ergänzt.

Entscheid Arbeitsgruppe KKJPD      Am 1. April 2004 hat die KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizei-Direktorinnen und -Direktoren) eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau lic. iur. Käthi Engel Pignolo zur Evaluierung aller im Markt vertretenen Datenbanklösungen ins Leben gerufen. Dieses Gremium hat sich im Juni für die Lösung des Tierschutzverlages Zürich AG entschieden und den Kantonen im September 2004 ein entsprechendes Angebot mit Empfehlung zum Einsatz dieses nationalen Datenbanksystems unterbreitet. Der Entscheid liegt nun bei den Kantonen, ob sie sich der gesamtschweizerischen Lösung anschliessen möchten. Kantone wie St. Gallen, Zürich, Luzern, Schwyz, Zug, Bern, Neuenburg, Wallis haben den entsprechenden Lizenzvertrag, der ihnen bis Ende 2007 eine kostenfreie Benützung des nationalen Datenbanksystems garantiert, bereits unterschrieben. Weitere Kantone werden in Kürze folgen. Das System der drei interkantonalen Tier-Datenbanken für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere ist seit Frühjahr 2005 online in Betrieb.

Abseits stehende Kantone      Da es im freien Ermessen der Kantone liegt, sich am nationalen Tierdatenbank-System, das im übrigen bis Ende 2007 kostenfrei angeboten wird, zu beteiligen oder nicht, könnte es eine kleine Zahl von Kantonen geben, die ihren Bürgerinnen und Bürgern die Benützung der zahlreichen Hilfen zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht vorenthalten. Sie sehen den Nutzen einer interkantonalen Lösung, die rasche Problembeseitigung bei grenzüberschreitenden Fundfällen, die Austauschbarkeit der Daten mit Nachbarkantonen, die Kompatibilität der Datenbanken für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere zum problemlosen Datentransfer etc. nicht ein und investieren lieber Steuergeld für ihre eigene, kantonale Insel-Lösung. Da nun aber die im Internet, in Telefonbüchern und durch die Medien kommunizierten nationalen Anlaufstellen für jedermann, also auch für Finderpersonen ablehnender Kantone einsehbar sind, entsteht das Problem, dass bei der Zentrale eingehende Meldungen aus diesen Kantonen nicht rechtskräftig sind und die Meldenden damit ihre gesetzliche Meldepflicht noch nicht erfüllt haben. Das Publikum wird auf diesen Umstand hingewiesen und die am nationalen System nicht angeschlossenen Kantone müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Natürlich erhofft sich die Arbeitsgruppe KKJPD, dass abseits stehende Kantone später doch noch beitreten werden. Ein Anschluss ist jederzeit möglich.

Datenbank vermisster Tiere      Das Gesetz verpflichtet die Kantone nicht dazu, auch noch eine Datenbank der vermissten Tiere zu betreiben. Da zwischen vermissten und gefundenen Tieren jedoch ein enger Zusammenhang besteht, wäre es unlogisch, auf eine zusätzliche Datenbank vermisster Tiere zu verzichten. Der Zürcher Tierschutz hat deshalb die Initiative ergriffen, den Kantonen durch den Tierschutzverlag Zürich AG ein nationales Gesamtsystem von drei Datenbanken für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere zur Verfügung zu stellen. Wiederum wurde dies durch eine weitere, grosszügige Donation ermöglicht. Damit sollen auch die Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer, die das Entweichen ihrer Schützlinge zu beklagen haben, die Möglichkeit erhalten, ihre Vermisstanzeigen ohne Zeitverzug kostenfrei im Internet zu publizieren. Angesichts der kurzen Frist von 2 Monaten ist dies ohnehin zwingend erforderlich. Die kantonalen Meldestellen für gefundene Tiere werden damit in die Lage versetzt, mittels "Matchmaking" gefundene mit vermissten Tieren nach präzisen Suchkriterien zu vergleichen.

Zusätzliche Informationen      Zusätzliche Informationen zum Thema der drei nationalen Tier-Datenbanken können beim Tierschutzverlag Zürich AG, Freudenbergstrasse 30, 8044 Zürich, Telefon 0848 848 620,
Fax 0848 848 720, Email info@tierdatenbank.ch, angefordert werden.


Die nationalen Datenbanken für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere sind eine Dienstleistung des Tierschutzverlages Zürich.
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